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Wer erhält die gespendeten Organe und Gewebe?

Das Transplantationsgesetz (TPG) regelt die Vergabe von Organen in Deutschland. Die unabhängige Stelle Eurotransplant in Leiden (Niederlande) vermittelt die Organe in Europa nach medizinischen Regeln. Ziel ist eine gerechte, nachvollziehbare Verteilung.

Am Anfang steht die Verwertbarkeit der Organe. Die Vergabe der Organe richtet sich dann nach der Dringlichkeit und den Erfolgsaussichten einer Transplantation.

Ärztinnen und Ärzte untersuchen die möglichen Empfängerinnen und Empfänger darauf. Dabei spielen auch psychologische und soziale Faktoren eine wichtige Rolle. Eine Transplantation erfordert eine lebenslange medizinische Betreuung und die zuverlässige Mitarbeit der Patientinnen und Patienten.

Dazu gehören zum Beispiel die regelmäßige Einnahme von Medikamenten und die Teilnahme an Nachuntersuchungen. Oft steht ein Konsum von Suchtmitteln wie Alkohol, Drogen oder Nikotin einer Transplantation im Weg. In vielen Fällen müssen Betroffene daher über längere Zeit nachweisen, dass sie abstinent leben. Das heißt, dass sie diese Mittel nicht konsumieren.

Des Weiteren entscheiden medizinische Merkmale wie die Blutgruppe, die Körpergröße, Gewicht, Alter und Gewebeeigenschaften über eine Zuteilung der Organe. Wichtig ist auch, dass die Zeit zwischen Organentnahme und Transplantation möglichst kurzgehalten wird, da Organe außerhalb vom Körper nur kurze Zeit haltbar sind.

Spenderinnen und Spender sowie Empfängerinnen und Empfänger bleiben anonym. Das heißt, man weiß nicht die Namen voneinander. Man weiß nicht, wer der jeweils andere ist. Das Gesetz schützt so die Identität der Beteiligten, um persönliche Verpflichtungen zu vermeiden. Dieser Schutz sichert einen respektvollen Umgang.

Für Angehörige kann die Organspende Trost bedeuten. Ihnen hilft es oft, zu wissen, dass durch die Spende schwerkranken Menschen geholfen wird. Über die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) können deshalb anonymisierte Informationen oder Dankesschreiben zwischen Angehörigen und Empfängerinnen bzw. Empfänger weitergegeben werden.

MiMi-Zentrum für Integration in Bayern

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