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Rechtlicher Rahmen

Das Transplantationsgesetz (TPG) regelt in Deutschland die Organspende und Organtransplantation. Es soll Sicherheit, Transparenz und Fairness gewährleisten und das Selbstbestimmungsrecht von jedem Menschen schützen.

In Deutschland gilt die sogenannte Entscheidungslösung. Das bedeutet: Jede Person entscheidet selbst, ob sie Organe spenden möchte oder nicht. Diese Entscheidung gilt auch nach dem Tod und muss respektiert werden.

Deshalb ist es wichtig, den eigenen Willen festzuhalten. Am besten im Organspende-Register, in einem Organspende-Ausweis oder in einer Patientenverfügung. Informieren Sie Ihre Angehörigen über Ihre Entscheidung.

Das Transplantationsgesetz regelt außerdem:

  • wie der Hirntod festgestellt werden muss,
  • wie Patientinnen und Patienten auf Wartelisten aufgenommen werden,
  • wie Organe vermittelt werden
  • und wie Qualität und Sicherheit bei Organspende und Transplantation kontrolliert werden.

Dafür gibt es unabhängige Kontroll- und Überwachungsstellen. Sie prüfen regelmäßig die Arbeit von Krankenhäusern, Transplantationszentren, der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) und der Vermittlungsstelle Eurotransplant.

Für Zweifelsfälle gibt es die unabhängige Vertrauensstelle Transplantationsmedizin. Dort können Hinweise auf mögliche Verstöße oder Unregelmäßigkeiten gemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie hier: Vertrauensstelle Transplantationsmedizin

MiMi-Zentrum für Integration in Bayern

Ethno-Medizinisches Zentrum e.V.

Zenettiplatz 1  |  80337 München

Telefon: 089 52035959

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Website: www.mimi.bayern

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