MiMi-Zentrum für Integration in Bayern
Ethno-Medizinisches Zentrum e.V.
Zenettiplatz 1 | 80337 München
Telefon: 089 52035959

In Deutschland regeln strenge Gesetze die Entnahme von Organen und Geweben. Ärztinnen und Ärzte entnehmen Organe erst, wenn der Tod von einem Menschen zweifelsfrei feststeht. Zwei unabhängige medizinische Expertinnen oder Experten bestätigen dafür den endgültigen und unumkehrbaren Ausfall der Hirnfunktionen (den „Hirntod“).
Zusätzlich muss immer eine Zustimmung zur Spende vorliegen, damit eine Entnahme stattfinden kann. Diese muss schnell passieren, da viele Organe nur für kurze Zeit außerhalb vom Körper funktionsfähig bleiben. Fachkräfte koordinieren die dafür notwendigen Schritte.
Es ist hilfreich, wenn dafür eine klare Dokumentation über den Willen von Spenderin oder Spender vorliegt. Empfohlen wird ein Eintrag im Organspende-Register oder in einer Patientenverfügung oder ein Organspende-Ausweis. So kann der Wille der verstorbenen Person eindeutig berücksichtigt werden.
Wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten keine Entscheidung über die Organspende getroffen hat, entscheiden die nächsten Angehörigen. Sie sollen dabei nach dem Willen von der oder dem Verstorbenen handeln. Ist dieser nicht bekannt, entscheiden die Angehörigen nach eigenen Werten.
Für die Angehörigen ist es eine schwierige Situation. Sie müssen in einer Zeit der Trauer eine weitreichende Entscheidung treffen. Deshalb können eine frühzeitige Entscheidung und ein frühzeitiges Gespräch innerhalb der Familie sehr entlastend sein. Und es hilft dabei, den Wunsch von der oder dem Verstorbenen zu respektieren.
MiMi-Zentrum für Integration in Bayern
Ethno-Medizinisches Zentrum e.V.
Zenettiplatz 1 | 80337 München
Telefon: 089 52035959
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, um Ihre Erfahrung auf unserer Website zu verbessern. Weitere Informationen in unserer Datenschutzerklärung.