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Sonderfall Lebend-Organspende

Neben der Organspende nach dem Tod gibt es auch die Möglichkeit der Lebend-Organspende. Dabei spendet ein Mensch zu Lebzeiten ein Organ oder einen Teil davon für eine andere Person.

In Deutschland ist dies nur bei einer Niere oder einem Teil der Leber möglich. Menschen können mit nur einer gesunden Niere grundsätzlich gut leben. Die Leber besitzt die besondere Fähigkeit, nach einer Teilentnahme wieder nachzuwachsen.

Eine Lebendspende ist immer mit einem operativen Eingriff und möglichen gesundheitlichen Risiken für die spendende Person verbunden. Deshalb gelten dafür besonders strenge gesetzliche und medizinische Voraussetzungen.

Diese sind:

  • Die spendende Person muss volljährig und einwilligungsfähig sein.
  • Die spendende Person muss umfassend medizinisch aufgeklärt sein.
  • Es dürfen keine gesundheitlichen Risiken gegen die Spende sprechen.
  • Die Entscheidung muss freiwillig und ohne Druck erfolgt sein.

In Deutschland ist der Handel mit Organen streng verboten. Eine unabhängige Kommission prüft deshalb zusätzlich jede Lebendspende. Sie stellt sicher, dass keine finanzielle Gegenleistung erfolgt und niemand Druck auf den Spender oder die Spenderin ausübt.

Eine Lebendspende ist nur zwischen Menschen erlaubt, die sich persönlich nahestehen. Zum Beispiel: innerhalb der Familie, zwischen Eheleuten oder engen Freunden. Aktuell wird ein spezielles Programm für die Lebend-Nierenspende aufgebaut. Dieses Programm hilft Paaren aus Spenderinnen und Spendern und Empfängerinnen und Empfängern, bei denen eine direkte Spende aus medizinischen Gründen nicht funktioniert. Sie werden mit anderen Paaren in der gleichen Situation zusammengebracht, um so Lebend-Nierenspende zu ermöglichen.

Nach der Spende werden Lebendspenderinnen und Lebendspender medizinisch langfristig betreut und regelmäßig untersucht. Die Kosten für Behandlung und Nachsorge übernimmt die Krankenversicherung der empfangenden Person.

MiMi-Zentrum für Integration in Bayern

Ethno-Medizinisches Zentrum e.V.

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